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Ernährungsberatung
(nach § 20 SGB V) :
Fachliche und individuell angepasste Beratung bezüglich aller Ernährungsfragen.
Zur Gesundheitserhaltung und Prävention. Die Kosten hierfür müssen in der Regel selbst übernommen werden. Ein ärztliches Attest ist hierfür nicht nötig, z.B.
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Außerdem bei Bedarf Einkaufsberatung in Deinem Kiezmarkt und Grundlagen gesunden Kochens.

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