top of page
  • Wie läuft das erste Treffen ab?

Vor dem ersten Treffen haben wir bereits telefonisch kurz gesprochen und Du hast das Ernährungstagebuch plus eventuell den Klientenfragebogen ausgefüllt. Beides dient mir als Grundlage für Verbesserungsvorschläge und die Berechnung Deines Nährstoffprofils.

Ich erkläre Dir die Rahmenbedingungen, und abhängig von Deiner Motivation finden wir gemeinsam ein oder mehrere Ziele, die wir zusammen erreichen wollen.

​

Die eigentliche Ernährungsberatung erfolgt je nach Anliegen in 1-5 Terminen. Das Erstgespräch umfasst eine Ernährungsanamnese, die Auswertung Deines Ernährungsprotokolls und die Formulierung Deiner persönlichen Ziele, die Du mit mir erreichen willst.

Als Ort der Beratung dient bestenfalls Dein Zuhause. Ein Eindruck Deiner Essensumgebung hilft mir, Deine Ernährungsgewohnheiten zu verstehen und passende Strategien zu entwickeln.

Natürlich sind auch alternative Beratungsorte möglich.

Das Erstgespräch dauert in der Regel 45-90 Minuten, jeder weitere Termin ca. 45 Minuten.

Tabouleh mit Kräutern

Quelle: WixMedien & Shutterstock

  • Wie fülle ich Ernährungstagebuch und Klientenfragebogenbogen korrekt aus?

Eins vorab: Der Klientenfragebogen enthält persönliche, teils intime Details. Keine der Fragen muss beantwortet werden. Abhängig von Deinem Anliegen sind eventuell sogar viele Angaben nicht einmal relevant. Je besser ich allerdings über Deine Situation Bescheid weiß, desto individueller & passender lassen sich Veränderungen etablieren. Aber nur Du entscheidest, was Du preisgeben möchtest.

​

Beim Ernährungstagebuch ist es wichtig, dass Du ehrlich bist. So kann es z.B. sein, dass Du den einen kleinen Schokokeks nicht notierst, weil Du denkst, es sei nicht so wichtig. Ist es aber! Je ehrlicher und genauer Du bist (idealerweise mit Mengenangaben, Produktname und -herkunft), desto mehr wird es helfen, unser Ziel zu erreichen. Notiert werden Mahlzeiten, aber auch Getränke, Essen unterwegs und Süßes zwischendurch.

Image by Naveed Pervaiz
Image by Naveed Pervaiz

Quelle: WixMedien & Shutterstock

Tipps zum genauen Ausfüllen des Ernährungstagebuchs:

(Hier findest Du einen beispielhaft ausgefüllten Tag eines Ernährungstagebuches)

  • Mengen abwiegen oder in Portionsgrößen wie EL, TL, Tasse (100 ml) etc. angeben

  • Getränke: Sorte, Markenname, normal oder light, Alkoholgehalt

  • Obst & Gemüse: Stückzahl und -größe (klein, mittel, groß) oder abwiegen

  • Brot & Backwaren: Sorte angeben (Brot, Brötchen, Kuchen, Gebäck), Getreidesorte, Vollkorn ja/nein

  • Beilagen (Nudeln, Reis, Kartoffeln usw.): bezieht sich die Mengenangabe auf die Rohware oder die gekochte Variante?

  • Milch, Milchprodukte, Käse: Fettgehalt angeben

  • Fleisch und Wurstwaren: Sorte (z.B. Bierschinken/Kochschinken, mit/ohne Fettrand), Fettgehalt oder Angabe mager/fett

  • Fette & Öle: Sorte, Name; womit wird angebraten?

  • Kuchen & Gebäck: Teigart (z.B. Mürbe-, Hefeteig), mit Obst, Sahne, Creme, Joghurt, etc.

  • Süßigkeiten: Markenname (nicht nur Schokoriegel oder Keks), Menge

  • Selbstgekochtes: möglichst alle Zutaten und Zubereitungsart nennen (z.B. Schweineschnitzel, 150 g, paniert, frittiert)

  • Mahlzeiten in Kantine & Restaurant: die wichtigsten Zutaten angeben (Gemüsesorte, Fleischsorte), Mengenangabe (ggf. grob schätzen)

In vielen Fällen hilfreich (v.a. bei richtigen Mahlzeiten), aber absolut kein Muss, ist ein Foto der jeweiligen Mahlzeit.

Fülle das Ernährungstagebuch an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen (besser sind 5), inklusive eines Wochenendtages, möglichst genau aus, ohne Deine Ernährungsgewohnheiten zu ändern. Das ausgefüllte Protokoll schickst Du mir am besten per E-Mail oder bringst es zum Erstgespräch mit.

  • Übernimmt meine Krankenkasse anfallende Kosten?

Ob und in welcher Höhe anfallende Kosten übernommen werden, ist abhängig von Deiner Krankenkasse. Liegt eine medizinische Indikation (gesundheitliche Notwendigkeit) vor, übernimmt die Krankenkasse bis zu 85% (bei Kindern & Jugendlichen bis zu 100%) der Kosten als "Kann"-Leistung. Hierfür benötigst Du in der Regel eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, mit der Du Dich dann an eine ernährungstherapeutische Fachkraft wendest. Eine Notwendigkeit besteht z.B. bei Adipositas, Diabetes mellitus, Gicht, Rheuma oder Osteoporose. Detaillierte Informationen erhältst Du auf Nachfrage bei Deiner Krankenkasse.

Bei weiteren Fragen kontaktiere mich gerne persönlich.

Gesunder Salat

Quelle: WixMedien & Shutterstock

bottom of page